Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partnerrestaurants
Aktualisiert am 01.07.2026 — Gültig ab dem 01.07.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partnerrestaurants („Bedingungen“) regeln die Nutzung des FoodRaccoon-Plattformdienstes durch das Restaurant („Sie“, „Restaurant“) sowie das Vertragsverhältnis zwischen dem Restaurant und der Raccoon Services UG (haftungsbeschränkt) („FoodRaccoon“, „wir“, „uns“). Der Dienst umfasst unsere Webseiten, Anwendungen und Schnittstellen, über die Endkunden Speisen und Getränke zur Abholung im Restaurant bestellen.
Diese Bedingungen bilden zusammen mit der individuellen Vereinbarung bzw. dem Bestellformular („Bestellformular“) den Vertrag zwischen Ihnen und FoodRaccoon. Enthält das Bestellformular abweichende Regelungen — insbesondere zur Höhe der Gebühren —, gehen die Regelungen des Bestellformulars diesen Bedingungen vor.
Diese deutschsprachige Fassung ist rechtlich allein maßgeblich. Fassungen in anderen Sprachen dienen nur der Erleichterung und sind nicht bindend.
1. Vertragsparteien und Rolle von FoodRaccoon
FoodRaccoon betreibt eine Vermittlungsplattform. Der Kaufvertrag über die bestellten Speisen und Getränke kommt unmittelbar zwischen dem Endkunden und dem Restaurant zustande; das Restaurant ist Verkäufer und leistender Unternehmer. FoodRaccoon wird nicht Vertragspartei dieses Kaufvertrags und erwirbt kein Eigentum an den Speisen.
FoodRaccoon erbringt gegenüber dem Restaurant eine Vermittlungsleistung, indem es Bestellungen von Endkunden über den FoodRaccoon-Dienst vermittelt und die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienst Stripe (www.stripe.com) organisiert. Die Vergütung von FoodRaccoon richtet sich nach Abschnitt 4 (Vermittlungsprovision) und Abschnitt 5 (monatliche Grundgebühr).
2. Leistungen und Pflichten des Restaurants
Sie verpflichten sich, Speisen, Lebensmittel und Getränke über den FoodRaccoon-Dienst zur Abholung im Restaurant bereitzustellen und alle geltenden Gesetze, Regeln, Vorschriften und Standards in Bezug auf die Zubereitung, Vermarktung und den Verkauf von Lebensmitteln einzuhalten. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die sichere Zubereitung und die Qualität aller Speisen und dafür, dass alle Speisen den über den FoodRaccoon-Dienst bereitgestellten Beschreibungen und Angaben (insbesondere zu Zusatz- und Allergiestoffen) entsprechen.
Sie bestimmen und legen den Einzelhandelspreis für alle Speisen fest (der „Einzelhandelspreis“), verpflichten sich jedoch, den Einzelhandelspreis nicht höher anzusetzen als den Betrag, den Sie für vergleichbare Speisen im Restaurant verlangen. Sofern im Bestellformular nichts anderes bestimmt ist, sind Sie der Verkäufer und Einzelhändler aller Speisen für Zwecke der Erhebung und Abführung der geltenden Umsatzsteuer.
3. Plattformkonto, Zahlungsabwicklung und Betreuung durch FoodRaccoon
Für die Zahlungsabwicklung nutzt FoodRaccoon in beiden nachfolgend beschriebenen Gebührenmodellen (Abschnitt 4) ein mit dem Restaurant verbundenes Stripe-Konto. Welches Modell für das Restaurant gilt, ergibt sich aus dem Bestellformular.
Im Bestandsmodell (Abschnitt 4 (a)) verfügt das Restaurant über ein eigenes Stripe-Konto mit Dashboard-Zugang und wickelt Angelegenheiten der Zahlungsabwicklung unmittelbar mit Stripe ab.
Im Modell mit einheitlicher Vermittlungsprovision (Abschnitt 4 (b)) richtet FoodRaccoon für das Restaurant ein von FoodRaccoon verwaltetes, verbundenes Stripe-Konto ein. Die für die Freischaltung erforderlichen Angaben und Nachweise (Identität, Bankverbindung, steuerliche Angaben) erhebt Stripe unmittelbar beim Restaurant über eine von Stripe gehostete Seite; das Restaurant schließt diese Prüfung („KYC“) selbst über einen ihm bereitgestellten, einmalig gültigen Link ab. FoodRaccoon erhebt und speichert diese Identitäts- und Bankdaten nicht. In diesem Modell erhält das Restaurant keinen eigenen Stripe-Zugang und kein Stripe-Dashboard; FoodRaccoon betreut das Restaurant über sein Verwaltungssystem („Servicing“) und stellt in diesem Rahmen Auskünfte und Vorgänge zu Auszahlungen, Zahlungen, Rückerstattungen, Zahlungswidersprüchen (Chargebacks) und steuerlichen Belegen bereit. Eine Änderung der hinterlegten Bankverbindung erfolgt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit ausschließlich dadurch, dass das Restaurant über einen neu bereitgestellten Link seine Bankdaten selbst erneut erfasst; FoodRaccoon ändert Bankdaten nicht selbst.
Sie sind verpflichtet, uns aktuelle, vollständige und richtige Angaben (insbesondere zu Ihrem steuerlichen Status und Ihren Kontodaten) mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Anfragen richten Sie an [email protected].
4. Vermittlungsprovision und Gebührenmodelle
Welches der beiden nachfolgenden Gebührenmodelle für das Restaurant gilt, ergibt sich aus dem Bestellformular. Maßgeblich für die Höhe der Gebühren ist ausschließlich das Bestellformular; in diesen Bedingungen wird bewusst kein fester Satz genannt.
(a) Modell mit gesonderter Zahlungsdienstleistungsgebühr (Bestandsmodell): FoodRaccoon stellt dem Restaurant die im Bestellformular ausgewiesene Vermittlungsgebühr in Rechnung; die Zahlungsdienstleistungsgebühren unseres Partners Stripe trägt das Restaurant und rechnet insoweit unmittelbar mit Stripe ab. In diesem Modell erhält das Restaurant zwei gesonderte Abrechnungen: eine Rechnung von FoodRaccoon über die Vermittlungsgebühr sowie eine gesonderte Abrechnung von Stripe über die Zahlungsdienstleistungsgebühr.
(b) Modell mit einheitlicher Vermittlungsprovision (inkl. Zahlungsdienstleistungsgebühr): FoodRaccoon erhält eine einheitliche Vermittlungsprovision in der im Bestellformular ausgewiesenen Höhe (ein Prozentsatz des Bestellwerts) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Diese Provision deckt sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Kosten unseres Partners Stripe ab; eine gesonderte Weiterbelastung von Zahlungsdienstleistungsgebühren erfolgt nicht, mit Ausnahme der in Abschnitt 6 geregelten Gebühr im Falle eines zu Lasten des Restaurants entschiedenen Zahlungswiderspruchs (Chargeback). Die Provision wird je Bestellung automatisch bei der Zahlung als Plattformgebühr (Stripe „application fee“) von der Zahlung des Endkunden einbehalten; das Restaurant verfügt über kein eigenes Stripe-Dashboard, und FoodRaccoon übernimmt die Verwaltung der Zahlungsabwicklung (Servicing).
Bemessungsgrundlage der Gebühren (beide Modelle): Die Gebühren werden auf den Einzelhandelspreis der Bestellung nach Abzug etwaiger Restaurant-Aktionen berechnet. FoodRaccoon-Aktionen (plattformfinanzierte Rabatte) mindern die Bemessungsgrundlage nicht, da FoodRaccoon dem Restaurant den vollen Einzelhandelspreis zuzüglich des Marketingzuschusses gutschreibt (siehe Abschnitt 9).
Die Vermittlungsleistung gilt als erbracht und die Provision bzw. Gebühr als verdient, sobald das Restaurant die jeweilige Bestellung annimmt. Lehnt das Restaurant eine Bestellung ab, bevor es sie angenommen hat, entsteht keine Provision (siehe Abschnitt 6). FoodRaccoon stellt dem Restaurant über die in einem Abrechnungszeitraum verdienten Provisionen bzw. Gebühren eine umsatzsteuerkonforme Rechnung im Sinne des § 14 UStG (mit Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag) aus.
FoodRaccoon ist berechtigt, den im Bestellformular genannten Satz zu ändern. Die Änderung wird dem Restaurant per E-Mail an die hinterlegte Adresse mitgeteilt und wird vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung wirksam. Dem Restaurant steht innerhalb dieser vier Wochen ein Sonderkündigungsrecht zu.
5. Monatliche Grundgebühr und SEPA-Lastschriftmandat (nur Modell (b))
Zusätzlich zur einheitlichen Vermittlungsprovision nach Abschnitt 4 (b) kann das Bestellformular eine monatliche Grundgebühr vorsehen. Sieht das Bestellformular eine monatliche Grundgebühr vor, so wird diese im Wege des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens eingezogen. Das Restaurant erteilt FoodRaccoon hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat, indem es einmalig seine IBAN auf einer von Stripe gehosteten Seite erfasst und das Mandat bestätigt. Auf Grundlage dieses Mandats wird die Grundgebühr monatlich automatisch eingezogen.
Über die monatliche Grundgebühr stellt FoodRaccoon dem Restaurant eine umsatzsteuerkonforme Rechnung im Sinne des § 14 UStG aus (mit Nettobetrag, Steuersatz von derzeit 19 %, Steuerbetrag und Leistungszeitraum).
Ist im Bestellformular keine monatliche Grundgebühr vorgesehen oder ist diese mit null (0) ausgewiesen, fällt keine Grundgebühr an; es gilt in diesem Fall allein die Vermittlungsprovision nach Abschnitt 4. Eine spätere Aktivierung oder Änderung der Grundgebühr wird dem Restaurant gesondert mitgeteilt.
6. Provision bei Ablehnung, Erstattung und Rückbuchung
Die nachfolgenden Regelungen zur Behandlung der Vermittlungsprovision gelten für das Modell mit einheitlicher Vermittlungsprovision (Abschnitt 4 (b)):
(a) Ablehnung vor Annahme: Lehnt das Restaurant eine Bestellung ab, bevor es sie angenommen hat, wird der Endkunde vollständig erstattet und es entsteht keine Vermittlungsprovision; eine ggf. bereits einbehaltene Provision wird vollständig an das Restaurant zurückgeführt, da keine Vermittlungsleistung erbracht wurde.
(b) Erstattung nach Annahme: Erstattet das Restaurant eine bereits angenommene Bestellung ganz oder teilweise, wird der Endkunde entsprechend erstattet; die Vermittlungsprovision bleibt jedoch bestehen, da die Vermittlungsleistung mit der Annahme bereits erbracht wurde. Über die Erstattung gegenüber dem Endkunden wird eine Stornorechnung erstellt.
(c) Rückbuchung (Chargeback): Wird eine Zahlung infolge eines Zahlungswiderspruchs (Dispute) des Endkunden endgültig zu Lasten des Restaurants entschieden, führt FoodRaccoon die auf diese Bestellung entfallende Vermittlungsprovision an das Restaurant zurück. Die von unserem Zahlungsdienstleister Stripe für die Bearbeitung eines solchen Zahlungswiderspruchs erhobene Gebühr trägt in diesem Fall das Restaurant. Wurde die Provision bereits in einer vorangegangenen Monatsrechnung abgerechnet, erfolgt die umsatzsteuerliche Korrektur nach § 17 UStG durch eine entsprechende Korrekturposition auf der nächsten Monatsrechnung oder durch eine gesonderte Rechnungskorrektur.
Im Bestandsmodell (Abschnitt 4 (a)) richtet sich die Behandlung der Vermittlungsgebühr nach dem Bestellformular; die Zahlungsdienstleistungsgebühren rechnet das Restaurant unmittelbar mit Stripe ab.
7. Rechnungsausstellung im Namen des Restaurants (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG)
Das Restaurant bevollmächtigt und beauftragt FoodRaccoon hiermit ausdrücklich, die Rechnungen über die von dem Restaurant an die Endkunden erbrachten Leistungen (Speisen und Getränke) im Namen und für Rechnung des Restaurants auszustellen (Rechnungsausstellung durch einen Dritten gemäß § 14 Abs. 2 Satz 6 UStG). Diese Vollmacht gilt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und umfasst die Erstellung, den Versand und die Archivierung dieser Rechnungen in elektronischer Form über den FoodRaccoon-Dienst.
Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG (bei der der Leistungsempfänger über die an ihn erbrachte Leistung abrechnet), sondern um eine ausgelagerte Rechnungsstellung des leistenden Restaurants; die Rechnung gilt umsatzsteuerlich als Rechnung des Restaurants.
Das Restaurant bleibt für die umsatzsteuerliche Richtigkeit der in seinem Namen ausgestellten Rechnungen verantwortlich. Es ist insbesondere verpflichtet, FoodRaccoon eine zutreffende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder Steuernummer sowie die je Produkt anzuwendenden Steuersätze (z. B. 7 % für Speisen, 19 % für Getränke) mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
Nimmt das Restaurant die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch, weist FoodRaccoon in den im Namen des Restaurants ausgestellten Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert aus und nimmt den entsprechenden Hinweis nach § 19 UStG auf. Das Restaurant verpflichtet sich, während der Dauer dieser Bevollmächtigung keine eigenen Rechnungen für über den FoodRaccoon-Dienst abgewickelte Bestellungen auszustellen, um eine Doppelausstellung zu vermeiden.
8. Umsatzsteuer und steuerliche Angaben
Da der Kaufvertrag über die Speisen unmittelbar zwischen dem Endkunden und dem Restaurant zustande kommt, ist das Restaurant allein für die zutreffende Ermittlung, den Ausweis und die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. FoodRaccoon nimmt keine eigenständige Überprüfung der Höhe oder Anwendung der Umsatzsteuer vor.
Das Restaurant stellt sicher, dass FoodRaccoon jederzeit über die für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen Angaben verfügt, insbesondere über eine gültige USt-IdNr. oder Steuernummer (§ 14 Abs. 4 UStG) und die je Produkt anzuwendenden Steuersätze.
Das Restaurant stellt FoodRaccoon von sämtlichen Steuernachforderungen, Zinsen, Strafen und damit verbundenen Kosten frei, die darauf beruhen, dass das Restaurant unzutreffende steuerliche Angaben gemacht, die Umsatzsteuer unrichtig ermittelt oder abgeführt oder erforderliche Angaben nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.
9. Werbeaktionen und Rabatte
FoodRaccoon und das Restaurant können jeweils Rabattaktionen durchführen. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden, die sich in Finanzierung und steuerlicher Behandlung grundlegend unterscheiden.
(a) FoodRaccoon-Aktionen (plattformfinanzierte Rabatte): Von FoodRaccoon finanzierte Rabatte (z. B. Willkommens- oder Aktionsrabatte) mindern nicht die an das Restaurant zu zahlenden Beträge. Der Endkunde zahlt einen reduzierten Betrag; FoodRaccoon gleicht die Differenz zum vollen Einzelhandelspreis als Marketingzuschuss über eine gesonderte Stripe-Überweisung auf das verbundene Stripe-Konto des Restaurants aus. Der Marketingzuschuss ist umsatzsteuerlich ein Entgelt von dritter Seite im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG. Das Restaurant erkennt an, dass sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Lieferung an den Endkunden nach dem vollen (unrabattierten) Einzelhandelspreis bestimmt und die Umsatzsteuer entsprechend auf den vollen Einzelhandelspreis zu berechnen und abzuführen ist.
(b) Restaurant-Aktionen (restaurantfinanzierte Rabatte): Vom Restaurant getragene Preisnachlässe mindern den Einzelhandelspreis. Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bestimmt sich in diesem Fall nach dem tatsächlich vom Endkunden gezahlten (reduzierten) Betrag. Sie verpflichten sich, FoodRaccoon mindestens einen (1) Werktag vor der Stornierung einer Restaurant-Aktion an [email protected] zu informieren.
(c) Kombination (Stacking): Werden beide Aktionsarten auf eine Bestellung angewendet, wird zunächst die Restaurant-Aktion auf den Einzelhandelspreis angerechnet; die FoodRaccoon-Aktion wird sodann auf den verbleibenden Betrag berechnet. FoodRaccoon kann die Kombinierbarkeit beschränken oder ausschließen.
Wird eine Bestellung mit FoodRaccoon-Aktion ganz oder teilweise erstattet, fordert FoodRaccoon den ausgezahlten Marketingzuschuss ganz oder anteilig zurück (im Wege eines Stripe-Transfer-Reversals oder durch Verrechnung mit künftigen Auszahlungen). Das Restaurant ermächtigt FoodRaccoon hierzu.
10. Auszahlungen und monatliche Abrechnung
Die Einnahmen aus den Bestellungen des Restaurants werden — im Bestandsmodell (Abschnitt 4 (a)) nach Abzug der Vermittlungsgebühr, im Modell mit einheitlicher Vermittlungsprovision (Abschnitt 4 (b)) nach Abzug der Provision — über Stripe nach dem üblichen Stripe-Auszahlungsrhythmus auf die vom Restaurant hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt. Im Bestandsmodell verwaltet das Restaurant Auszahlungen über sein eigenes Stripe-Dashboard; im Modell (b) werden die Auszahlungen von Stripe abgewickelt und das Restaurant kann Auszahlungsstand und -verlauf im Rahmen der Betreuung durch FoodRaccoon (Abschnitt 3) erfragen.
Etwaige FoodRaccoon-Marketingzuschüsse (Abschnitt 9) werden in beiden Modellen als gesonderte Stripe-Überweisung auf das mit dem Restaurant verbundene Stripe-Konto ausgezahlt. FoodRaccoon ist berechtigt, bereits ausgezahlte Marketingzuschüsse im Falle von Stornierungen, Erstattungen oder Korrekturen im Wege eines Stripe-Transfer-Reversals oder durch Verrechnung mit künftigen Auszahlungen zurückzufordern; dies gilt unabhängig vom vereinbarten Gebührenmodell.
FoodRaccoon stellt dem Restaurant zum Ende jeder Abrechnungsperiode (in der Regel monatlich) eine Abrechnung („Merchant Settlement Statement“) zur Verfügung, die mindestens enthält: eine Umsatzübersicht (brutto) vor Abzug der FoodRaccoon-Aktionen; eine Aufstellung der Restaurant-Aktionen; eine Aufstellung der ausgezahlten FoodRaccoon-Marketingzuschüsse (mit dem Hinweis, dass es sich um ein Entgelt von dritter Seite gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG handelt); eine Aufstellung der Korrekturen und Stornos; die Vermittlungsgebühren bzw. -provisionen; sowie den Netto-Auszahlungsbetrag.
Sie verpflichten sich, die Ihnen über den FoodRaccoon-Dienst in Rechnung gestellten Beträge und Transaktionen regelmäßig zu prüfen und FoodRaccoon etwaige Unstimmigkeiten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Rechnung oder Transaktion schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnung bzw. Transaktion als anerkannt.
11. Nutzung des Dienstes, Lebensmittelsicherheit und Alkohol
Sie dürfen den Dienst nur im Rahmen dieser Bedingungen und der geltenden Gesetze nutzen. Der Dienst ist derzeit nicht für die Nutzung außerhalb Deutschlands bestimmt; mit der Nutzung erklären Sie, sich in Deutschland zu befinden. Wir können die Bereitstellung des Dienstes aussetzen oder einstellen, wenn Sie diese Bedingungen nicht einhalten oder ein Verdacht auf Fehlverhalten besteht.
Sie halten alle Gesetze und Standards zur Zubereitung, Vermarktung und zum Verkauf von Lebensmitteln einschließlich der Menü- und Allergen-Offenlegung ein. FoodRaccoon führt keine unabhängige Überprüfung durch und haftet nicht für die Zubereitung der Lebensmittel oder für Ihre Angaben zu Ihren Speisen.
Verkaufen Sie alkoholische Getränke, versichern Sie, über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen; der Empfänger muss bei der Abholung mindestens 18 Jahre alt sein und sich auf Verlangen ausweisen. FoodRaccoon überwacht den Verkauf alkoholischer Getränke nicht und übernimmt hierfür keine Haftung. Der Dienst ist nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt.
12. Geistiges Eigentum, Daten und Inhalte
Der Dienst ist durch Urheberrecht, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und andere Rechte geschützt. Diese Bedingungen gewähren Ihnen keine Rechte an den Marken, Logos oder sonstigen Markenmerkmalen von FoodRaccoon, mit Ausnahme der nachstehenden Lizenz.
Sie gewähren FoodRaccoon eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche, übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der von Ihnen bereitgestellten Marken, Speisenbezeichnungen, Beschreibungen, Logos und Inhalte, beschränkt auf die Nutzung im Zusammenhang mit dem Dienst und auf die von Ihnen genehmigten Verwendungen. FoodRaccoon gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der FoodRaccoon-Marken ausschließlich zur Bewerbung des Dienstes in Ihren Räumlichkeiten nach unseren Vorgaben.
Alle personenbezogenen Daten unterliegen der Datenschutzrichtlinie. Sie verpflichten sich, personenbezogene Daten der Endkunden nur zur Ausführung von Bestellungen über den Dienst und nicht für andere Zwecke (insbesondere nicht für eigenes Marketing) zu verwenden. Für alle von Ihnen über den Dienst bereitgestellten Inhalte („Benutzerbeiträge“) tragen Sie die alleinige Verantwortung und versichern deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit.
13. FoodRaccoon-Konto und überlassene Endgeräte
Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie ein FoodRaccoon-Konto. Sie halten Ihr Passwort geheim und sind für alle Aktivitäten über Ihr Konto verantwortlich. Eine unbefugte Nutzung teilen Sie uns unverzüglich an [email protected] mit.
Stellt FoodRaccoon Ihnen Endgeräte für den Zugang zum Dienst bereit, bleiben diese Eigentum von FoodRaccoon und dürfen nur im Zusammenhang mit dem Dienst genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Beendigung des Vertrags oder auf Anforderung geben Sie die Geräte innerhalb von zehn (10) Tagen auf Ihre Kosten zurück. Bei über die normale Abnutzung hinausgehendem Verlust oder Schaden oder bei nicht fristgerechter Rückgabe zahlen Sie je Gerät 400 Euro (oder die im Bestellformular genannte Gebühr).
14. Gewährleistung, Haftung und Freistellung
Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich ausdrücklich in diesen Bedingungen genannter Zusagen wird der Dienst ohne Mängelgewähr bereitgestellt; FoodRaccoon schließt stillschweigende Gewährleistungen aus.
Soweit gesetzlich zulässig haften FoodRaccoon und die mit ihm verbundenen Personen nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder Daten sowie für indirekte, besondere oder Folgeschäden. Soweit gesetzlich zulässig ist die Gesamthaftung für Ansprüche aus diesen Bedingungen oder dem Bestellformular auf 300 Euro begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) bleibt unberührt.
Wird FoodRaccoon durch höhere Gewalt oder andere außerhalb seines Einflussbereichs liegende Ursachen an der Leistung gehindert, verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend.
Sie stellen FoodRaccoon von Ansprüchen und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus Ihrer Nutzung oder Ihrem Missbrauch des Dienstes, aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Im Falle einer Umsatzsteuerprüfung stellen Sie FoodRaccoon die angeforderten Informationen innerhalb angemessener Frist bereit und stellen FoodRaccoon von Umsatzsteuer, Strafen und Zinsen frei, die auf Ihren steuerlichen Angaben beruhen.
15. Laufzeit und Beendigung
Sie können die Nutzung des Dienstes jederzeit durch schriftliche Mitteilung an uns beenden; nach Zugang der Kündigung stellt FoodRaccoon die Dienste innerhalb einer Woche ein.
Wir können Ihren Zugang zum Dienst mit sofortiger Wirkung aussetzen oder beenden, wenn Sie gegen diese Bedingungen verstoßen oder den Dienst in einer Weise nutzen, die ein Schadens- oder Verlustrisiko für uns oder andere Nutzer begründet. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Bedingungen teilen wir Ihnen mit einem Hinweis auf https://www.foodraccoon.com/restaurant-terms, per E-Mail und/oder auf andere Weise mit. Nutzen Sie den Dienst nach Inkrafttreten einer Änderung weiter, gelten die Änderungen als angenommen.
Unterlässt FoodRaccoon die sofortige Durchsetzung einer Bestimmung, liegt darin kein Verzicht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Sie dürfen Ihre Rechte aus diesen Bedingungen nicht abtreten; FoodRaccoon darf seine Rechte an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger abtreten. Diese Bedingungen begründen keine Rechte Dritter.
Diese Vereinbarung ist in deutscher Sprache abgefasst, die in jeder Hinsicht maßgebend ist; fremdsprachige Fassungen dienen nur der Erleichterung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.